Sachversicherung Privat / KFZ-Versicherung
Bereits 1930 hat der Gesetzgeber erkannt, dass Schäden, die durch die Verwendung von Kraftfahrzeugen entstehen können, die finanziellen Möglichkeiten des einzelnen Schädigers übersteigen würden.
Die Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge ist im Kraftfahrgesetz (KFG) 1967 geregelt. Es legt die Voraussetzungen fest unter denen ein Fahrzeug überhaupt in Betrieb genommen werden darf.
Der § 59 Abs.1 KFG gibt an, dass alle zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeuge und Anhänger einer Pflichtversicherung unterliegen.
Zusätzlich abschließbar: KFZ-Kaskoversicherung: Sie dient dazu, das Risiko unvorhersehbarer Ausgaben wegen Reparatur oder Totalschadens nach einem versicherten Schadenfall abzuwälzen.