Betriebliche Vorsorgelösungen – Abfertigungsvorsorge
Abfertigung „Alt“:
Eine Abfertigungszahlung nach dem Altsystem besteht für alle Mitarbeiter, wenn deren Dienstverhältnis bereits vor dem 01.01.2003 ununterbrochen bestanden hat, die Abfertigungsansprüche im Altsystem verblieben sind und bei Ausscheiden aus dem Unternehmen kein anspruchshindernder Grund besteht.
Die Abfertigungsansprüche steigen je nach Dauer des jeweiligen Dienstverhältnisses, und um diese erfüllen zu können ist es daher notwendig, zeitgerecht und planmäßig vorzusorgen.
Abfertigung „Neu“:
Seit 01.01.2003 gilt das Modell „Abfertigung Neu“ verpflichtend für alle nach diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse. Für freie Dienstnehmer gilt diese Regelung seit 01.01.2008. Somit wird der Zugang zur Abfertigung allen österreichischen Arbeitnehmern ermöglicht. Die Arbeitnehmer genießen mehr Unabhängigkeit und eine Möglichkeit zur steuerfreien Zusatzpension. Der Arbeitgeber hat mehr Sicherheit, da planbare, monatliche Beiträge angespart werden, anstatt wie bisher Einmalzahlungen, die – besonders für Klein- und Mittelbetriebe – existenzbedrohend sein können.
Der Arbeitgeber zahlt 1,53% vom Bruttomonatsgehalt des Mitarbeiters über die Sozialversicherung in eine betriebliche Vorsorgekasse ein. Die Beiträge werden dort steuerfrei veranlagt und bilden die Grundlage für die Abfertigung bzw. Betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitnehmer.
Selbständigenvorsorge:
Altersvorsorge wird in Zeiten sinkender Pensionen immer wichtiger – gerade für Sie als Selbständiger. Mit der Steuerreform 2009 wurde ein neuer Gewinnfreibetrag eingeführt, durch den Ihnen erstmalig ab 2010 zusätzlich bis zu € 1.950,-/Jahr zu Verfügung stehen. Zusätzliches Einkommen ist gut – noch besser: Sie investieren es in Ihre private Vorsorge. Damit Sie es sich später so richtig gut lassen zu können!