Vermögensaufbau Lebensversicherung
Rentenversicherung:
Ziel der Rentenversicherung ist der Vermögensaufbau. Grundsätzlich bleibt dem Versicherungsnehmer bis zum Schluss die Entscheidung vorbehalten, das angesparte Kapital als Einmalzahlung zu verlangen. Wurden die Prämien steuerlich geltend gemacht, so erfolgt dann eine Nachversteuerung.
Stirbt der Versicherungsnehmer während der Ansparphase – vor Beginn der ersten Rentenzahlung – werden die einbezahlten Prämien plus die angefallenen Gewinnanteile an den Begünstigten ausbezahlt.
Für die Rentenzahlung selbst, kann der Versicherungsnehmer unter einer Reihe von Varianten wählen:
Vorausgesetzt die Prämien werden steuerlich geltend gemacht, muss der Versicherungsnehmer eine für ihn lebenslange Rente wählen. Ansonsten stehen auch sogenannte Zeit- oder temporäre Rentenzahlungen zur Auswahl.
Bei der Variante der lebenslänglichen Rente, bleibt dem Versicherungsnehmer zusätzlich die Entscheidung vorbehalten, was mit dem vorhandenen Restkapital passiert.